Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, Individuen zu schützen, die im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Regelverstößen erlangt und offengelegt haben. Es untersagt jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen solche In- formanten (auch Whistleblower genannt) und legt Unternehmen die Pflicht auf, sichere Meldekanäle für das Aufdecken von Fehlverhalten zu etablieren.
Sie können Ihre Hinweise vertraulich und sicher übermittelt über dieses Formular geben: https://gig.factorialhr.de/complaints
Darüber hinaus können Hinweise auch telefonisch an die GIG Meldestellenbeauftragte gegeben werden:
Frau Ulrike Titzl
Tel. Nr.: 0173 – 5167351
Frau Titzl wird Ihr Anliegen vertrauensvoll entgegennehmen. Sie unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und wird Ihre Anonymität strikt wahren. Nach vorheriger telefonischer Absprache steht Frau Titzl auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.